Der Versicherungsombudsmann ist kostenlos und in vielen Fällen der richtige erste Schritt. In fünf Fragen sehen Sie, ob er für Ihren Fall genügt — oder wo er an Grenzen stößt.
Wenn Sie wissen möchten, welcher Weg in Ihrem Fall der schnellere ist, schildern Sie uns Ihren Fall — eine Kanzlei für Versicherungsrecht meldet sich unverbindlich.
Drei Wege, die oft verwechselt werden. Der wichtigste Unterschied steht in der letzten Zeile: Nur einer davon verschafft Ihnen im Zweifel vollstreckbar Ihr Geld.
Kostenlose Schlichtung. Bis 10.000 € bindend für den Versicherer, darüber nur Empfehlung. Schriftliches Verfahren ohne Zeugen und Gegengutachten.
Aufsichtsbehörde. Prüft, ob sich das Unternehmen aufsichtsrechtlich korrekt verhält. Verschafft Ihnen persönlich keinen Zahlungsanspruch.
Beweisaufnahme, Zeugen, Gegengutachten, am Ende ein vollstreckbares Urteil. Kosten oft über die Rechtsschutzversicherung gedeckt.
| Ombudsmann | BaFin | Anwalt | |
|---|---|---|---|
| Kosten für Sie | kostenlos | kostenlos | je nach Fall, oft über die Rechtsschutzversicherung gedeckt |
| Bindend für den Versicherer | bis 10.000 € ja | nein | Urteil ja |
| Verschafft Ihnen Geld | ja, bei Erfolg | nein | ja, bei Erfolg |
| Beweisaufnahme, Zeugen | nein | nein | ja |
| Gegengutachten | nein | nein | ja |
| Dauer | Monate | Monate | je nach Instanz |
| Wenn der Versicherer nicht folgt | nur Empfehlung | Aufsichtsmaßnahme, kein Anspruch für Sie | Vollstreckung |
Die BaFin verschafft Ihnen kein Geld.
Sie beaufsichtigt Versicherungsunternehmen und kann aufsichtsrechtlich einschreiten. Einen Zahlungsanspruch für Sie persönlich setzt sie nicht durch. Wer auf eine BaFin-Beschwerde wartet, verliert unter Umständen Zeit, die für die Verjährung zählt.
Sparte, Betrag, Ablehnung, Gutachtenfrage, Zeitablauf. Sie sehen sofort, welche Verfahrensregeln für Ihre Konstellation gelten.
Kurzer Fragebogen: Sparte, Ablehnungsdatum, laufendes Verfahren, Rechtsschutz. Dauert zwei Minuten.
Eine Kanzlei für Versicherungsrecht meldet sich unverbindlich — und sagt Ihnen auch, wenn der Ombudsmann für Sie ausreicht.
Er ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen. Das Verfahren ist schriftlich: Beide Seiten reichen ihre Unterlagen ein, der Ombudsmann entscheidet auf dieser Grundlage. Zeugen werden nicht vernommen, Gutachten nicht eingeholt.
Bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 € kann der Ombudsmann eine für das Versicherungsunternehmen bindende Entscheidung treffen. Darüber spricht er nur eine Empfehlung aus, der das Unternehmen folgen kann, aber nicht muss. Oberhalb von 100.000 € wird das Verfahren nicht eröffnet. Für Sie als Beschwerdeführer ist die Entscheidung nie bindend — der Rechtsweg bleibt offen.
Nein. Das Ombudsmannverfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. Eigene Kosten, etwa für einen Anwalt, den Sie hinzuziehen, tragen Sie selbst.
Ja. Das Schlichtungsverfahren schneidet Ihnen den Rechtsweg nicht ab. Während des Verfahrens gilt die Verjährung der streitbefangenen Ansprüche als gehemmt — Sie verlieren durch den Versuch also keine Zeit.
Die BaFin ist Aufsichtsbehörde, keine Schlichtungsstelle und kein Gericht. Sie prüft, ob sich ein Unternehmen aufsichtsrechtlich korrekt verhält, und kann Maßnahmen ergreifen. Einen Zahlungsanspruch für Sie persönlich setzt sie nicht durch.
Nein. Für die private Kranken- und Pflegeversicherung ist der Versicherungsombudsmann e. V. nicht zuständig. Dafür gibt es eine eigene Stelle, den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Auch dieses Verfahren ist für Sie kostenlos.
Wenn es um die Höhe eines Rückkaufswertes geht, führt rueckkaufswert-zu-niedrig.de schneller zum Ziel: Dort rechnen Sie Ihre Beiträge gegen die Auszahlung.