Weg prüfen

Ihre Versicherung zahlt nicht — reicht der Ombudsmann?

Der Versicherungsombudsmann ist kostenlos und in vielen Fällen der richtige erste Schritt. In fünf Fragen sehen Sie, ob er für Ihren Fall genügt — oder wo er an Grenzen stößt.

Kostenlos und unverbindlich
Auch wenn der Ombudsmann reicht
Antwort in der Regel in 24 Stunden
Ihre Prüfung übernimmt Eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei aus Ihrer Region. Sagen Sie uns Ihre Postleitzahl — wir leiten Ihre Anfrage an die zuständige Kanzlei weiter.

In 90 Sekunden: Ombudsmann, BaFin oder Anwalt?

Der Wegweiser

Fünf Fragen. Die Antworten geben die Verfahrensordnung wieder — keine Bewertung Ihres Falls.
1Um welche Versicherung geht es?
2Um welchen Betrag geht es ungefähr?
3Hat Ihr Versicherer endgültig abgelehnt?
4Geht es um ein Gutachten oder eine medizinische Beurteilung?
5Wie lange liegt der Vorfall zurück?

Das gilt für Ihre Konstellation

Wenn Sie wissen möchten, welcher Weg in Ihrem Fall der schnellere ist, schildern Sie uns Ihren Fall — eine Kanzlei für Versicherungsrecht meldet sich unverbindlich.

Der Wegweiser gibt die öffentlich einsehbaren Regeln des Ombudsmannverfahrens wieder, insbesondere die Zuständigkeits- und Bindungsgrenzen. Er trifft keine Aussage darüber, ob Ihr Anspruch besteht oder welchen Weg Sie wählen sollten. Die Einordnung Ihres Einzelfalls ist einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt vorbehalten (§ 2 RDG).
Was der Ombudsmann bei welchem Streitwert kann bindende Entscheidung nur Empfehlung kein Verfahren 10.000 € 100.000 € Für Sie ist das Verfahren in jedem Fall kostenlos. Der Rechtsweg bleibt immer offen. §§ 2, 10, 11 der Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmann e. V.

Ombudsmann, BaFin oder Anwalt — was leistet was

Drei Wege, die oft verwechselt werden. Der wichtigste Unterschied steht in der letzten Zeile: Nur einer davon verschafft Ihnen im Zweifel vollstreckbar Ihr Geld.

Ombudsmann

Kostenlose Schlichtung. Bis 10.000 € bindend für den Versicherer, darüber nur Empfehlung. Schriftliches Verfahren ohne Zeugen und Gegengutachten.

BaFin

Aufsichtsbehörde. Prüft, ob sich das Unternehmen aufsichtsrechtlich korrekt verhält. Verschafft Ihnen persönlich keinen Zahlungsanspruch.

Anwalt

Beweisaufnahme, Zeugen, Gegengutachten, am Ende ein vollstreckbares Urteil. Kosten oft über die Rechtsschutzversicherung gedeckt.

OmbudsmannBaFinAnwalt
Kosten für Siekostenloskostenlosje nach Fall, oft über die Rechtsschutzversicherung gedeckt
Bindend für den Versichererbis 10.000 € janeinUrteil ja
Verschafft Ihnen Geldja, bei Erfolgneinja, bei Erfolg
Beweisaufnahme, Zeugenneinneinja
Gegengutachtenneinneinja
DauerMonateMonateje nach Instanz
Wenn der Versicherer nicht folgtnur EmpfehlungAufsichtsmaßnahme, kein Anspruch für SieVollstreckung

Die BaFin verschafft Ihnen kein Geld.
Sie beaufsichtigt Versicherungsunternehmen und kann aufsichtsrechtlich einschreiten. Einen Zahlungsanspruch für Sie persönlich setzt sie nicht durch. Wer auf eine BaFin-Beschwerde wartet, verliert unter Umständen Zeit, die für die Verjährung zählt.

So funktioniert es

Fünf Fragen beantworten

Sparte, Betrag, Ablehnung, Gutachtenfrage, Zeitablauf. Sie sehen sofort, welche Verfahrensregeln für Ihre Konstellation gelten.

Fall schildern

Kurzer Fragebogen: Sparte, Ablehnungsdatum, laufendes Verfahren, Rechtsschutz. Dauert zwei Minuten.

Ersteinschätzung erhalten

Eine Kanzlei für Versicherungsrecht meldet sich unverbindlich — und sagt Ihnen auch, wenn der Ombudsmann für Sie ausreicht.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Unverbindlich · keine Kosten · Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet
Vielen Dank! Ihre Anfrage ist eingegangen – Sie erhalten in Kürze eine Rückmeldung.
Bitte prüfen Sie Ihre Angaben (Name, E-Mail oder Telefon, Einwilligung).

Häufige Fragen

Was macht der Versicherungsombudsmann genau?

Er ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen. Das Verfahren ist schriftlich: Beide Seiten reichen ihre Unterlagen ein, der Ombudsmann entscheidet auf dieser Grundlage. Zeugen werden nicht vernommen, Gutachten nicht eingeholt.

Ist die Entscheidung für meine Versicherung bindend?

Bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 € kann der Ombudsmann eine für das Versicherungsunternehmen bindende Entscheidung treffen. Darüber spricht er nur eine Empfehlung aus, der das Unternehmen folgen kann, aber nicht muss. Oberhalb von 100.000 € wird das Verfahren nicht eröffnet. Für Sie als Beschwerdeführer ist die Entscheidung nie bindend — der Rechtsweg bleibt offen.

Kostet mich das Verfahren etwas?

Nein. Das Ombudsmannverfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. Eigene Kosten, etwa für einen Anwalt, den Sie hinzuziehen, tragen Sie selbst.

Kann ich nach dem Ombudsmann noch klagen?

Ja. Das Schlichtungsverfahren schneidet Ihnen den Rechtsweg nicht ab. Während des Verfahrens gilt die Verjährung der streitbefangenen Ansprüche als gehemmt — Sie verlieren durch den Versuch also keine Zeit.

Was bringt eine Beschwerde bei der BaFin?

Die BaFin ist Aufsichtsbehörde, keine Schlichtungsstelle und kein Gericht. Sie prüft, ob sich ein Unternehmen aufsichtsrechtlich korrekt verhält, und kann Maßnahmen ergreifen. Einen Zahlungsanspruch für Sie persönlich setzt sie nicht durch.

Ich bin privat krankenversichert — gilt das hier auch?

Nein. Für die private Kranken- und Pflegeversicherung ist der Versicherungsombudsmann e. V. nicht zuständig. Dafür gibt es eine eigene Stelle, den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Auch dieses Verfahren ist für Sie kostenlos.

Es geht um eine gekündigte Lebensversicherung — bin ich hier richtig?

Wenn es um die Höhe eines Rückkaufswertes geht, führt rueckkaufswert-zu-niedrig.de schneller zum Ziel: Dort rechnen Sie Ihre Beiträge gegen die Auszahlung.